Re: Versicherungspflicht, welches Wohnsitzland maßgebend (Private Krankenversicherungen)

Thomas, Mittwoch, 30.04.2008, 02:34 (vor 6054 Tagen) @ Behringer

Versicherungspflicht besteht nur für in Deutschland mit Hauptwohnsitz gemeldete Personen bzw. mit gewöhnlichem Aufenthalt in D. Die Versicherungspflicht sieht nur so aus, dass Sie über irgendeine substitutive KV verfügen müssen, d.h. eine KV, die dem Umfang der deutschen GKV entspricht. Dies tut eine französische Krankenversicherung aufgrund der Veränderungen in den letzten Jahren in Frankreich, die die großen prozentualen Lücken geschlossen hat.


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