Re: Existenzgründungeszuschuss Familienversicherung in der GKV (Private Krankenversicherungen)
Hallo Hannes,
vielen Dank für die Info. Habe ich auch so an die TK kommuniziert. Die haben darauf reagiert und wollen von mir die Kopie des bewilligten Existenzgründungszuschusses (bereits via fax versandt) und eine Bestätigung der PKV, dass ich nicht dort weiterversichert werden kann. Wenn also die PKV sagen würde, sie würden meine Familie und mich wieder nehmen, stünde ich vor dem gleichen Dilemma mit der Beitragshöhe (2 Erwachsene und 3 Kinder) wie vorher. Sie wie ich den Paragraphen verstanden habe, ist dieser Zusatz der Bestätigung der PKV ja hinfällig, da ich von Januar - März GKV versichert war (wegen Arbeitslosigkeit) und somit mein letzter Versicherungsstatus GKV gewesen ist. Das wohl und wehe der Existenzgründung nun von der Zusage der PKV abhängig zu machen erscheint mir nicht gesetzeskonform.
gesamter Thread:
- Existenzgründungeszuschuss Familienversicherung in der GKV -
Sebastian Pfeiffer,
01.05.2008, 13:09
- Re: Existenzgründungeszuschuss Familienversicherung in der GKV -
Hannes,
02.05.2008, 10:47
- Re: Existenzgründungeszuschuss Familienversicherung in der GKV - Sebastian Pfeiffer, 01.06.2008, 17:21
- Re: Existenzgründungeszuschuss Familienversicherung in der GKV -
Hannes,
02.05.2008, 10:47