Re: Existenzgründungeszuschuss Familienversicherung in der GKV (Private Krankenversicherungen)
Hallo Sebastian,
eine freiwillige Versicherung in der TK ist nicht möglich, da die erforderliche Vorversicherungszeit nicht erfüllt ist.
Hier greift aber § 5 Abs. 1 Nr. 13a SGB V. Danach sind (seit 01.04.2007) Personen versicherungspflichtig, die keinen Anspruch auf eine anderweitige Absicherung im Krankheitsfall haben und zuletzt gesetzlich krankenversichert waren.
Hierzu gehören auch ehemals Versicherungspflichtige, die die Vorversicherungszeit für die freiwillige Weiterversicherung nicht erfüllt haben.
Nimm einfach nochmal telefonisch Kontakt mit der TK auf um zu klären, ob noch andere oder weitere Formulare ausgefüllt werden müssen.
Gruß
Hannes
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- Existenzgründungeszuschuss Familienversicherung in der GKV -
Sebastian Pfeiffer,
01.05.2008, 13:09
- Re: Existenzgründungeszuschuss Familienversicherung in der GKV -
Hannes,
02.05.2008, 10:47
- Re: Existenzgründungeszuschuss Familienversicherung in der GKV - Sebastian Pfeiffer, 01.06.2008, 17:21
- Re: Existenzgründungeszuschuss Familienversicherung in der GKV -
Hannes,
02.05.2008, 10:47