Re: Öffnungsklausel für Beamte (Private Krankenversicherungen)
Da hat leider der Referent des Ministerpräsidenten, der ja den Brief geschrieben hat, die Rechtslage nicht verstanden. Sie hätten am 31.12.2004 Beamter auf Probe/Zeit/Lebenszeit sein müssen und nicht Beamtenanwärter, vgl. Sie bitte die Broschüre des PKV-Verbandes:
http://www.pkv.de/publikationen/info_broschueren/gkv_versicherte_beamte_erleichterter_wechsel.pdf
Mir ist klar, was Ihr Problem ist: Die Abschaffung aller Beihilfeleistungen in Bayern für freiwillig Versicherte mit dem Hinweis auf die Öffnungsaktion. Dies ist an sich verfassungswidrig, wenn die Öffnungsaktion nicht greift. Allerdings hat man Ihnen sicher einen Schrieb Ende 2006 zugesendet, als man das System umstellte. Dass Sie dann nicht reagiert haben, ist jetzt nun wohl ein Problem, dass sich nur noch juristisch klären lässt.
Und nun zu einer Teillösung Ihre Problems:
1. Die Debeka ist eh nicht ideal für Sie, da Sie im Rahmen der Öffnungsaktion nicht den Beihilfeergänzungstarif bekommen, in dem die Kur- und v.a. die wichtigsten Hilfsmittelleistungen stecken, was man ja gerade als Schwerbehinderter braucht. Damit ist die Debeka, die mit dem Tarif BE sicherlich eine sehr gute PKV ist, für Sie nur bedingt geeignet.
2. Ab 1.1.2009 gibt es den Basistarif, in den Sie immer aufgenommen werden müssen. Auch in den Standardtarif müssten Sie aufgenommen werden, dies würde ich Ihnen aber nicht raten, da der schlechter als die GKV ist. Der beihilfekonforme Basistarif sichert Ihnen ab dem 1.1.2009 eine Behandlung durch alle Kassenärzte mindestens auf dem Niveau der Ersatzkassen. Zur Zeit laufen die Verhandlungen zwischen dem PKV-Verband und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung über den Leistungsumfang, der laut Gesetz mindestens auf dem Ersatzkassenniveau liegen muss, d.h. streng nach Gesetz wären dann Reha und Kur ordentlich versichert, die bei den meisten PKVen im Rahmen der Öffnungsaktion entweder nur leidlich oder gar nicht versichert sind.
3. Vielleicht kann man Ihnen ja mit einem weiteren Beschwerdebrief helfen und Sie bei der staatseigenen Bayerischen Beamtenkrankenkasse (Versicherungskammer Bayern/Sparkasse) unterbringen. Auf die Debeka als Versicherungsverein hat jedenfalls die bayerische Politik keinen Einfluss, da die ganze Öffnungsaktion eh nur eine freiwillige Aktion des PKV-Verbandes ist.
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- Öffnungsklausel für Beamte -
Mike,
09.05.2008, 12:14
- Re: Öffnungsklausel für Beamte - Thomas, 09.05.2008, 13:15