Öffnungsklausel für Beamte (Private Krankenversicherungen)
Hallo Thomas,
ich wurde zum 01.09.2006, meine Anwartschaft begann am 01.09.2004, in ein Beamtenverhältnis auf Probe berufen.
Als Anwärter (schwerbehindert) wurde mein Antrag zur PKV abgelehnt.
Als Folge daraus bin ich freiwillig bei der GKV versichert.
Damals hätte ich, so weis ich jetzt, 6 Monate lang die Möglichkeit gehabt, in die PKV aufgenommen zu
werden.
Diesen Termin habe ich aus Unwissenheit verstreichen lassen.
Mein jetziger Antrag bei der PKV (Debeka) wurde mit Verweis auf diese 6 Monate abgelehnt.
Nun war ich so frei, diesbezüglich dieser Thematik den Ministerpräsidenten Dr. Günther Beckstein anzuschreiben
anzuschreiben und bekam als Antwort u.a. folgende Aussage:
Bei Ihrer Berufung in ein Beamtenverhältnis auf Probe zum > 01.09.2006 hätte damit die Möglichkeit eines Wechsels
zur PKV bestanden.
Im Übrigen können Beihilfeberechtigte, die am 31.12.2004
freiwillig Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung
waren, weiterhin jederzeit im Rahmen einer dauernden
Öffnungsaktion des PKV-Verbandes eine private
Krankenversicherung zu den Bedingungen, wie sich auch
für Berufsanfänger gelten, abschließen.
Jetzt meine Frage:
Wie darf ich vor allem den zweiten Absatz verstehen? Ist die Ablehnung der Debeka doch nicht richtig und muss
mich auf Grund dieses Textes aufnehmen? Denn ab dem 01.09.2004 war ich freiwillig bei der GKV versichert.
Vielen Dank für eine Antwort!
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- Öffnungsklausel für Beamte -
Mike,
09.05.2008, 12:14
- Re: Öffnungsklausel für Beamte - Thomas, 09.05.2008, 13:15