Re: Antragsannahme oder Versicherungsbeginn ausschlaggebend? (Private Krankenversicherungen)
Ja, das muss sie. Da Sie von der Schwangerschaft nichts wussten, kann man Ihnen dafür auch keinen Risikozuschlag aufbrummen oder Ihnen gar vorvertragliche Anzeigepflicht unterstellen. So etwas habe ich in meiner mehrjährigen Berufspraxis bisher nicht gehört.
Außerdem ist eine Schwangerschaft keine Krankheit. Bis zum Ablauf des 4. Monats werden Schwangere in die PKV aufgenommen (das sollten Sie dann aber doch in den Antrag schreiben!).
Folgendes gilt nur für die Krankentagegeldversicherung! Versicherungsfälle, die ausschließlich auf Schwangerschaft, Schwangerschaftsabbruch, Fehlgeburt und Entbindung beruhen, sind ausgeschlossen.
gesamter Thread:
- Antragsannahme oder Versicherungsbeginn ausschlaggebend? -
Moni,
04.06.2008, 11:14
- Re: Antragsannahme oder Versicherungsbeginn ausschlaggebend? - Thomas, 05.06.2008, 02:21
- Re: Antragsannahme oder Versicherungsbeginn ausschlaggebend? - Birgit, 14.09.2008, 11:27