Re: Antragsannahme oder Versicherungsbeginn ausschlaggebend? (Private Krankenversicherungen)
Ja, wenn Sie dies tatsächlich nach der Zusendung des Versicherungsscheins erst schwanger wurden.
Wenn Sie aber schon vorher schwanger waren, das aber erst später merken, wird man versuchen, Ihnen ein vorvertragliche Anzeigeverletzung nachzuweisen bzw. einen Zuschlag aufzubrummen versuchen. Schließlich gilt ein Aussetzen der Periode schon als meldepflichtig.
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- Antragsannahme oder Versicherungsbeginn ausschlaggebend? -
Moni,
04.06.2008, 11:14
- Re: Antragsannahme oder Versicherungsbeginn ausschlaggebend? - Thomas, 05.06.2008, 02:21
- Re: Antragsannahme oder Versicherungsbeginn ausschlaggebend? - Birgit, 14.09.2008, 11:27