Re: Kündigung durch KrankenVersicherung (Private Krankenversicherungen)

Thomas, Montag, 23.06.2008, 04:04 (vor 6000 Tagen) @ Heike

Wie ich schon geschrieben habe: NEIN, wegen gestörtem Vertrauensverhältnis darf sie dies ablehnen und wird es wohl auch tun!
Machen Sie nicht lang rum und gehen Sie noch morgen zur nächsten PKV! Allerdings gibt es PKVen die heftige Risikozuschläge für die Pflegeversicherung verlangen, andere wiedrum verzichten darauf.
Einfach Probeanträge stellen bei mehreren Versicherern stellen, wenn Zuschläge drohen. Zur Abwendung von Wartezeiten (3 Monate, bei Schwangerschaft 8 Monate, entfällt bei Unfall) muss eine Arztuntersuchung gemacht werden (Kosten ca. 150 Euro). Die Wartezeiten hätte man abwenden können, wenn Sie sich sofort nach der Kündigung versichert hätten.
Ein Verzeichnis aller PKVen in D mit dem modifizierten Standardtarif können Sie sich unter www.pkv.de beim PKV-Verband herunterladen.


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