Re: Kündigung durch KrankenVersicherung (Private Krankenversicherungen)

Thomas, Samstag, 21.06.2008, 22:35 (vor 6001 Tagen) @ Heike

Es geht nicht um Absicht im umgangssprachlichen Sinn. Juristisch ist Vergessen Absicht! Allein, wenn Sie ein Arzt nicht über eine Diagnose in Kenntnis gesetzt hätte, dann wirken andere juristische Mechanismen.
Aber egal: Ich sage nur modifizierter Standardtarif bei einem anderen Versicherer. Die Aufnahme muss erfolgen. Je länger Sie warten, desto schlimmer wird das Problem mit der Wartezeit und den sog. alten Leiden, die ausgeschlossen werden!


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