Re: PKV - Gesundheitsfragen (Private Krankenversicherungen)

Thomas, Donnerstag, 26.06.2008, 01:54 (vor 5997 Tagen) @ Lena

Zu Nr. 1 (Herzstechen):
Das ist u.U. eine vorvertragliche Anzeigeverletzung. Auch Verdachtsdiagnosen müssen entsprechend den Antragsfragen angegeben werden. Da Sie ja wissen, dass ich die ungedeckelte SB bei der SDK im Hilfsmittelbereich nicht prickelnd finde, muss ich offen zugeben, dass ich nicht weiß, wie die Fragestellung auf dem Antragsbogen der SDK ist.
Wenn da gefragt wurde, ob man wegen irgendetwas untersucht oder behandelt wurde, dann ist Ihr Vertrag damit schon einmal faktisch unwirksam.
Auch Ihre psychische Erklärung deutet darauf hin, dass zumindest eine Psychodiagnose in den Akten steht. Fragen Sie halt Ihren Arzt, was er für Diagnosen angegeben hat.

Zu 2.
Hier wären Sie nach dem bestätigtem Vertrag auf der sicheren Seite. Aber durch 1. ist die Vertragsbestätigung höchstwahrscheinlich unwirksam. An sich ist der Tinnitus für die PKV ein K.O.-Argument!

Alles in allem hoffe ich, dass Sie Ihre Zusatz-PKV noch nicht gekündigt haben. Und natürlich ist es bei Herzsachen sinnvoll zum Arzt zu gehen. Aber vor einem PKV-Vertragsabschluss sollte man hier absolute Enthaltsamkeit wahren, denn bei Arztbesuchen kann man angesichts der Monetarisierung unseres Gesundheitswesens nur eins sagen: Wer suchet, der findet (leider)!


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