Re: selbständig und geringes einkommen-kk berechnet zu hohe beiträge (Private Krankenversicherungen)

Bodi, Freitag, 25.07.2008, 23:18 (vor 5967 Tagen) @ sylvia bühl

Der Gesetzgeber betrachtet Selbständige als stets gutverdienend. Was in so pauschaler Form natürlich nicht stimmt.

Also: Die 1863 EUR sind die reguläre Mindestbemessung für hauptberufliche Selbständige.

Seit April 2007 gibt es noch eine weiter ermäßigte Mindestbemessung von 1225 EUR, die aber an weitere Voraussetzungen geknüpft ist (maximal ca. 9000 EUR Vermögen, keine Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung und noch einige weitere). Immerhin ließe sich der Beitrag je nach Kasse damit auf ca. 180 EUR mtl. absenken. Also schnell bei der Krankenkasse infomieren und ggf. einen Antrag stellen, rückwirkend gilt er nämlich nicht.

Für sehr geringverdiende Selbständige besteht auch noch die Möglichkeit, dass die Arbeitsagentur (nicht die ARGE) die Beiträge übernimmt, wenn damit Hilfsbedürftigkeit nach SGB II ("Hartz IV") vermieden wird.


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