Re: Berechnung Beitragsbemessungsgrenze (Private Krankenversicherungen)
Hallo,
für Einnahmen aus selbständiger Tätigkeit zahlt man keine
Sozialabgaben sondern "freiwillige" Beiträge zur Kranken- und
Pglegeversicherung.
Sozialabgaben werden aus Arbeitsentgelten aus einer Arbeitnehmertätigkeit abgeführt.
Gruß
Czauderna