Re: Berechnung Beitragsbemessungsgrenze (Private Krankenversicherungen)

Czauderna, Freitag, 26.12.2008, 12:23 (vor 5813 Tagen) @ tripple-x

Hallo,

für Einnahmen aus selbständiger Tätigkeit zahlt man keine
Sozialabgaben sondern "freiwillige" Beiträge zur Kranken- und
Pglegeversicherung.
Sozialabgaben werden aus Arbeitsentgelten aus einer Arbeitnehmertätigkeit abgeführt.

Gruß

Czauderna


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