Re: Berechnung Beitragsbemessungsgrenze (Private Krankenversicherungen)

Bodi, Dienstag, 29.07.2008, 11:45 (vor 5963 Tagen) @ Holger

Für pflichtversicherte Arbeitnehmer ist nur das Bruttogehalt (incl. regelmäßig zu erwartenden Leistungsprämien) relevant.
Das Einkommen aus ersten 400 EUR-Job und Mieteinnahmen zählen nicht.

Die Beitragsbemessungsgrenze der Krankenversicherung zu überschreiten genügt übrigens nicht (2002 schon privat versicherte Personen mit Bestandsschutz ausgenommen). um in eine PKV zu wechseln bzw. in einer zu bleiben.

Beitragsbemessungsgrenze KV 2008: 43200 EUR p.a.
Jahresentgeltgrenze, die für einen Wechsel in die PKV 3 mal in Folge überschritten worden sein muss, 2008: 48150 EUR p.a.


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