Re: (52) und beihilfeberechtigt, GKV oder PKV (Private Krankenversicherungen)
Da für Angestellte die Öffnungsaktion nicht gilt, müssen Sie die ganz normale Risikoprüfung durchlaufen. Da Sie aber scheinbar gesund sind, ist das wohl kein Problem! Lassen Sie sich aber bitte die Ausdrucke der Patientenakten Ihres Hausarztes geben, man wundert sich nämlich, was da alles zur Erhöhung der GKV-Abrechnung in den Akten und v.a. in den Arztbriefen der Fachärzte schlummert!
Zu den viel diskutierten Unterschieden bei den PKVen:
Es gibt Unterschiede bei Hilfs-, Heilmitteln (meist schlechter als die GKV), Kur und Reha (bei vielen faktisch nicht versichert, aber Sie sind ja als Angestellter in der Rentenversicherung), Anschlussheilbehandlung und häuslicher Behandlungspflege (die einen PKV sehen eine Rechtsanspruch vor, bei den anderen ist dies Kulanzleistung), stationäre Psychotherapie (manchmal limitert auf 30 oder 48 Tage) und bei der Genehmigungspflicht gemischter Krankenanstalten - der Rest ist meist gleich.
Eine Frage: Warum sind Sie dann nicht schon mit der Familie in die PKV, da diese ja auch beihilfeberechtigt gewesen wäre?
Wenn Sie tatsächlich 70% Beihilfe im Alter erhalten, kann man abhängig von Ihren Alterseinkünften das Wagnis waren. Sie müssen jedoch mit ca. 300 bis 400 Euro im Monat auch im Alter rechnen, allerdings dann für eine Luxusversorgung mit einem Beihilfeergänzungstarif inkl. Chefarzt.
gesamter Thread:
- (52) und beihilfeberechtigt, GKV oder PKV -
christihan,
27.08.2008, 10:54
- Re: (52) und beihilfeberechtigt, GKV oder PKV - Thomas, 27.08.2008, 15:59
- Re: (52) und beihilfeberechtigt, GKV oder PKV -
Ilona,
27.08.2008, 16:14
- Re: (52) und beihilfeberechtigt, GKV oder PKV -
Thomas,
27.08.2008, 22:11
- Re: (52) und beihilfeberechtigt, GKV oder PKV -
christihan,
28.08.2008, 11:13
- Re: (52) und beihilfeberechtigt, GKV oder PKV - Thomas, 28.08.2008, 12:38
- Re: (52) und beihilfeberechtigt, GKV oder PKV -
christihan,
28.08.2008, 11:13
- Re: (52) und beihilfeberechtigt, GKV oder PKV -
Thomas,
27.08.2008, 22:11