Re: (52) und beihilfeberechtigt, GKV oder PKV (Private Krankenversicherungen)
Sollten Sie beihilfeberechtigter Staatsangestellter sein - ein Auslaufmodell! - ohne Beihilfe in der Rentenzeit, lassen Sie bitte die Finger von einer Beihilfeversicherung. Denn diese baut in fast allen Ländern nur eine 30%-Altersrückstellung auf, da man mit der Pensionierung als Beamter 70% Beihilfe erhält. Fällt bei Ihnen allerdings die Beihilfe mit der Verrentung weg (ist bei allen der Fall, für die keine Beihilfeablöseversicherung bei einer PKV abgeschlossen wird, die dann nach dem Ausscheiden aus dem Dienst die Beihilfeleistung übernimmt. Dieses Problem betrifft ca. 95%, bitte lesen Sie Ihren Vertrag und den für Sie gültigen Tarifvertrag durch!), dann werden Sie mit der PKV altersarm!
In 13 Jahren nur 30% Altersrücklage aufbauen, obwohl man 100% braucht, ist finanzieller Selbstmord. Bedenken Sie, dass die Rentenversicherung nur den Beitrag zur PKV beisteuert, der dem GKV-Beitrag entspricht! Das kann dann u.U. nur 20% des Beitrags sein!
Also:
1. Quoten-PKV, nur wenn Sie in der Rentenzeit vertraglich festgelegt durch eine Beihilfeablöseversicherung abgesichert sind!
2. Wenn PKV, dann bitte Quoten-PKV ohne Altersrücklage und dann Anwartschaft im 100%-Volltarif abschließen. Das wird wahrscheinlich teurer als die GKV in Ihrem Alter, bringt also nur mehr Luxus, aber keine Beitragsersparnis.
3. Denken Sie über eine 50%-Krankenhaus-Zusatzversicherung nach, wenn Ihre Beihilfe Wahlleistungen zu 50% bezuschusst. Das Aufstocken einer Zusatz-PKV mit der Verrentung auf 100% ist bezahlbar.
4. Nutzen Sie die Beihilfe z.B. für Zuzahlungen im Zahnersatz oder Kostenerstattung (ambulanter Privatpatient), wenn dies für freiwillig GKV-Versicherte nach Ihrer Beihilfeordnung möglich ist und aus Ihrer Sicht erwünscht ist!
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- (52) und beihilfeberechtigt, GKV oder PKV -
christihan,
27.08.2008, 10:54
- Re: (52) und beihilfeberechtigt, GKV oder PKV - Thomas, 27.08.2008, 15:59
- Re: (52) und beihilfeberechtigt, GKV oder PKV -
Ilona,
27.08.2008, 16:14
- Re: (52) und beihilfeberechtigt, GKV oder PKV -
Thomas,
27.08.2008, 22:11
- Re: (52) und beihilfeberechtigt, GKV oder PKV -
christihan,
28.08.2008, 11:13
- Re: (52) und beihilfeberechtigt, GKV oder PKV - Thomas, 28.08.2008, 12:38
- Re: (52) und beihilfeberechtigt, GKV oder PKV -
christihan,
28.08.2008, 11:13
- Re: (52) und beihilfeberechtigt, GKV oder PKV -
Thomas,
27.08.2008, 22:11