Re: Kostenerstattung + private Zusatzversicherung? (Private Krankenversicherungen)

Thomas, Donnerstag, 28.08.2008, 13:08 (vor 5933 Tagen) @ Joachim Röhl

Ich kenne einige Fälle, in denen die Kostenerstattung mit dem DKV-Konstrukt sehr gut funktioniert. Dies war aber v.a. von der GKV abhängig, weniger von der PKV! Da die GKV vorleisten muss, muss ja bekanntlich irgendwo mindestens ein Cent erstattet werden (Problem Poliklinikpauschale, mehr finden Sie hier im Forum durch google-Suche). Mit einer AOK oder Ersatzkasse oder einer leistungsstarken BKK schafft man das ganz passabel, dass z.B. die Polyklinikpauschale auf mehrere Rechnungen in einem Quartal aufgeteilt wird, was ja auch rechtlich in Ordnung ist, aber nur einen zusätzlichen Verwaltungsaufwand darstellt.
Die ARAG-Tarife sind auch sehr gut, hier fehlen mir aber Erfahrungswerte, da die den DKV-Tarifen leistungsgleichen ARAG-Tarife in den mir bekannten Fällen wegen des höheren Preises nicht in Frage kamen. Der Preisunterschied ergibt sich aber nur bei den ARAG-Typen ohne SB bei bestimmten Alterskonstellationen.

Zum Thema "Privatpatient 2.Klasse": Man ist ungefähr genauso Privatpatient wie ein Beamter. Es geht halt nicht, zu einem "In-Arzt" zu gehen, der keinerlei Kassenzulassung (wäre für Beamte noch egal) hat und nur Behandlungen anbietet, die in der GKV grundsätzlich nicht erstattungsfähig sind, da keine Schulmedizin (wäre für Beamte wie Zusatzversicherte ein Problem, da man dann auch 50% der Rechnung sitzen bleibt). Man kann aber grundsätzlich jeden Chefarzt in einer Uniklinik sowohl ambulant als auch stationär nutzen!

Wichtig ist, dass Sie beim stationären Zusatztarif darauf achten, dass er freie Krankenhauswahl beinhaltet (tut z.B. der SM9 bei der DKV, aber nicht der SW1 [auch Einbettzimmer] der DKV). Denn die freie Wahl sollte man bei einem solchen Zusatzversicherungskonstrukt schon haben!

Allgemein zu den Kostenerstattungstarifen: Die Kostenerstattung ist relativ selten. Dass die DKV z.B. diese Tarife seit den 70er Jahren hat, lag daran, dass man früher bei der Verrentung aus der PKV in die GKV konnte. Die Tarife waren dazu da, den geringen Preis der GKV zu bekommen und trotzdem die Leistung der PKV zu erhalten. Heute geht das Wechseln im Alter in die GKV nicht mehr. Die Tarifkonstruktion wird heute hauptsächlich nur dann gewählt, wenn unbedingt hohe Leistung gewollt ist, aber keine Versicherungsfreiheit trotz relativ hohem Einkommen vorhanden ist oder die Familienversicherung der GKV billiger ist bzw. genutzt werden kann. Allerdings sind diese Tarife die Wahl der Zukunft für Angestellte, wenn die PKV durch den Gesetzgeber weiterhin so stranguliert wird.


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