Re: Dauerhafte Rückkehr in GKV z.B. durch Elternzeit ? (Private Krankenversicherungen)

Andi @, Montag, 15.09.2008, 08:54 (vor 5915 Tagen) @ Birgit

Hallo Birgit,

vielen Dank für die Auskünfte, klar meinte ich bei Frage 1 die JAEG und nicht die BBG (soviel habe ich inzwischen schon gelesen), sorry ;-).

Nochmals zur Dauer (Fragen 1 / 3):
a) Ist die JAEG ein Zeitjahr oder keine Kalenderjahr? D.h. wenn ich z.B. ab Mai in Elternzeit gehe, müsste ich das vorher schon planen, wenn ein Kalenderjahr relevant ist, da ich bis Mai ja voll verdienen würde?

b) Zu den 12, bzw. 24 Monaten
D.h. es ist nicht zutreffend, dass wenn ich nach 12 Monaten, bzw. in 2010 wieder (sowohl) über der JAEG als auch der BBM verdiene, die GKV sagen kann "Es bestand keine vorherige 24 monatige Pflichtversicherung bei einer GKV, deshalb muß ich nun wieder in die PKV, da ich vorher dort versichert war" ?

Dazu habe ich z.B. folgendes gefunden:

"...Die Mitgliedschaft in der GKV kann

von Pflichtversicherten als freiwillig weitergeführt werden, wenn direkt vor Ende der Pflichtversicherung eine gesetzliche Mitgliedschaft von zwölf Monaten besteht oder wenn innerhalb der letzen fünf Jahre eine gesetzliche Mitgliedschaft von 24 Monaten nachgewiesen werden kann.

Es heißt ja "kann"
D.h. könnte man im Umkehrschluß nicht folgern, der andere Vertragspartner (in dem Fall die GKV) muß die Mitgliedschaft nicht freiwillig weiterführen, wenn eine der beiden Voraussetzungen nicht zutrifft?

Im Voraus schon mal Danke für die Beantwortung der Details

Gruß
Andi


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