Re: Dauerhafte Rückkehr in GKV z.B. durch Elternzeit ? (Private Krankenversicherungen)
Hallo Andi!
zu Frage 1:
NEIN! Sie brauchen für die GKV-Pflicht "nur" ein Einkommen unter der Jahresarbeitentgeltgrenze (JAEG). Sie beträgt in 2008 48150 EUR. Die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) dient nur als Obergrenze zur Berechnung des GKV-Beitrages.
Beispiel: Sie verdienen brutto 4200,-- EUR. Es werden aber nur GKV-Beiträge von derzeit 3600,-- EUR (BBG) berechnet.
Für eine Anwartschaftsversicherung werden allerdings Beiträge fällig! Außerdem: Möchten Sie Ihren Kindern die bessere ärztliche Behandlung durch Eintritt in die GKV vorenthalten?
zu Frage 2:
NEIN! Es gibt keinen Zwangswechsel in die PKV. (Da würden sich viele Gutverdiener darüber freuen!) Wenn Sie einmal GKV-versichert sind, bleiben Sie es auch erst einmal.
In dieser Zeit dürfen Sie bis zur JAEG verdienen, um als pflichtversichert zu gelten.
Der erneute Wechsel in die PKV ist sehr schwer geworden.
Beispiel: Sie werden zum 1.1.2009 wieder GKV-pflichtversichert. Um wieder in die PKV wechseln zu dürfen,brauchen Sie in den Jahren 2009, 2010 und 2011 ein Jahresbrutto über der jeweilig gültigen JAEG. Ist dies voraussichtlich zum 1.1.2012 auch noch der Fall, dürfen Sie dann zum 1.1.2012 in die PKV wechseln.
Sie sollten sich den Wechsel in die GKV also gut überlegen!
zu Frage 3:
Wenn Sie nach einem Jahr die BBG überschritten haben, sind Sie GKV-(pflicht-)versichert.
zu Frage 4:
Dann bleiben Sie bei der zuerst gewählten Krankenkasse versichert. Ein GKV-Wechsel ist frühestens nach einer Bindungsfrist von 18 Monaten möglich. Ausnahme: Die GKV erhöht in dieser Zeit ihren Beitragssatz.
Bei Beantragung der Mitgliedschaft in der GKV haben Sie Ihre Vorversicherungszeiten (GKV und PKV) anzugeben. Sollten Sie die genauen Zeiten nicht mehr wissen, helfen Ihre ehemaligen Krankenkassen/Gesellschaften gerne weiter.
Gruß
Birgit
gesamter Thread:
- Dauerhafte Rückkehr in GKV z.B. durch Elternzeit ? -
visionbawue,
13.09.2008, 10:22
- Re: Dauerhafte Rückkehr in GKV z.B. durch Elternzeit ? -
Birgit,
14.09.2008, 13:19
- Re: Dauerhafte Rückkehr in GKV z.B. durch Elternzeit ? - Andi, 15.09.2008, 08:54
- Re: Dauerhafte Rückkehr in GKV z.B. durch Elternzeit ? -
Birgit,
14.09.2008, 13:19