Re: Öffnungsklausel / Beamter auf Lebenszeit / kein Beihilfeergänzungstarif (Private Krankenversicherungen)

Thomas, Mittwoch, 17.09.2008, 13:39 (vor 5913 Tagen) @ Ralf

PKV ungleich GKV: Bei der HUK sind z.B. die Hilfsmittel mit oder ohne Zusatztarif im Vergleich zur GKV faktisch sehr sehr reduziert versichert, da hätten Sie zu einer anderen PKV gehen müssen, was Sie allerdings nach dem ersten Angebot nicht mehr dürfen, da damit die Öffnungsaktion erloschen ist. Die Reha ist allerdings in den HUK-Grundbedingungen versichert, wenn diese sonst niemand anderes zahlt, was ja bei einem nicht rentenversicherten Beamten der Fall ist.

Ansonsten kann man auf den Beihilfeergänzungstarif der HUK gut verzichten, wenn die Alternative die GKV wäre, denn dort haben Sie ja auch kein Einbettzimmer und keine Zahnsachen versichert. Übrigens steht es Ihnen bei guter Gesundheit der Zähne frei, sich einen anderen Zahnzusatztarif für GKV-Patienten auszusuchen, der auch für Beihilfeberechtigt geöffnet ist, ebenso eine Auslandskrankenversicherung. Wenn diese Versicherung bei einer anderen PKV als der HUK erfolgt, müssen Sie sich das allerdings von der HUK genehmigen lassen, was allerdings kein Problem darstellen dürfte.

Eines müssen Sie noch bedenken:
Die Beihilfe in NRW kennt eine besoldungsgruppenabhängige KOstendämpfungspauschale von mehrern hundert Euro im Jahr, d.h. diesen Geldbetrag bekommen Sie nicht erstattet. Zudem müssen Sie für Wahlleistungen im Krankenhaus (2-Bett+Chefarzt) eine Selbstbeteiligung pro Tag bezahlen, die nun nicht versichert ist, d.h. man muss vorher selber wissen, ob man die Wahlleistungen teilweise hinzukaufen will oder nicht. Insofern könnte man diese dann gleich auch bei der HUK unversichert lassen, wenn man nicht zu dieser SB bei der Beihilfe bereit wäre!


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