Öffnungsklausel / Beamter auf Lebenszeit / kein Beihilfeergänzungstarif (Private Krankenversicherungen)
Hallo zusammen,
bin Beamter auf Lebenszeit in einer Kommune in NRW, verheiratet, ein Kind, bislang freiwillig gesetzlich krankenversichert gewesen aufgrund Vorerkrankung (Diabetes Mellitus Typ 1), habe dann im August durch Zufall von der Möglichkeit erfahren, im Rahmen der Öffnungsklausel nun doch in die private Krankenversicherung wechseln zu können.
Habe dann nach entsprechenden Recherchen und auch Tipps von Kollegen einen Antrag bei der HUK Coburg gestellt, die mir dann auch für mich und meine Familie ein entsprechendes Angebot unterbreitet haben, wobei bei mir allerdings aufgrund des langjährigen Diabetes ein Risikozuschlag erhoben wurde; letztendlich würde ich aber im Vergleich zur bisherigen freiwilligen Krankenversicherung monatlich ca. 130,00 EUR sparen.
Bei Prüfung des Versicherungsangebotes ist mir nun aufgefallen, dass für mich selber der Tarif BENRW (Ergänzungsversicherung zur Beihilfe) gestrichen wurde, ich insoweit also nur die Tarife BA501, BS501, BZ501 sowie PVB erhalten würde; Frau und Kind haben diesen Tarif bekommen..
Dieser - nach Rücksprache mit der HUK Coburg für mich anscheinend nicht mögliche - Tarif BENRW enthält bei der HUK Coburg folgende Leistungen:
- Zuschlag für Einbettzimmer bei Krankenhausaufenthalten,
-Material- und Laborkosten bei Zahnersatz einschließlich der Honororkosten für Implantate, in den ersten drei Versicherungsjahren jeweils bis zu 500,00 EUR, danach bis zu jährlich 4.500,00 EUR,
- 15,- EUR Krankenhaustagegeld,
- 15,- EUR Kurtagegeld,
- weltweiten Auslandskrankenversicherungsschutz mit medizinisch notwendigem Rücktransport über die enthaltene Auslands-KV.
Einschränkungen im Bereich der Heil- und Hilfsmittel oder bei REHAs dürften demzufolge hierbei ja nicht erfolgen.
Für mich stellt sich jetzt die Frage, ob ich mit derartigen Einschränkungen des Versicherungsschutzes (gut) leben kann (von der gesetzlichen Krankenversicherung war man ja auch nicht gerade verwöhnt, allerdings wurden von dort die in der Regel notwendigen Sachen ja übernommen) bzw. wie wichtig überhaupt dieser Beihilfeergänzungstarif ist.
Hat da jemand möglicherweise Erfahrungen gesammelt, die er (oder natürlich "sie") mir mitteilen könnte ?
Welche Konsequenzen könnten mir ggfs. bei Fehlen dieses Tarifs BENRW drohen ?
Grundsätzlich müsste doch bei 50%-privater KV nach den og. Tarifarten bei 50%-igem Beihilfeanspruch zumindest eine Versorgung bzw. Versicherung auf gesetzlichem Krankenversicherungsniveau gewährleistet sein, oder irre ich mich da ?
Für eine - wenn möglich - kurzfristige Antwort wäre ich ausgesprochen dankbar, da ich den Wechsel von der GV in die PV eigentlich noch diesen Monat abschliessen würde, um ab 01.12.2008 die "Vorzüge der privaten Krankenversicherung geniessen zu können"....
Besten Dank und viele Grüße an ein offensichtlich kompetentes Forum mit angenehmen Umgangsformen
Ralf
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Ralf,
17.09.2008, 11:24
- Re: Öffnungsklausel / Beamter auf Lebenszeit / kein Beihilfeergänzungstarif -
Thomas,
17.09.2008, 13:39
- Beihilfeergänzungstarif bei der HUK -
Christian,
14.11.2008, 19:20
- Re: Beihilfeergänzungstarif bei der HUK -
Thomas,
14.11.2008, 20:05
- Re: Beihilfeergänzungstarif bei der HUK -
Christian,
14.11.2008, 20:10
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Thomas,
14.11.2008, 21:05
- Re: Beihilfeergänzungstarif bei der HUK - Christian, 14.11.2008, 21:12
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Thomas,
14.11.2008, 21:05
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Christian,
14.11.2008, 20:10
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Thomas,
14.11.2008, 20:05
- Beihilfeergänzungstarif bei der HUK -
Christian,
14.11.2008, 19:20
- Re: Öffnungsklausel / Beamter auf Lebenszeit / kein Beihilfeergänzungstarif -
Thomas,
17.09.2008, 13:39