Re: Bemessungsgrenze überschritten? Direktversicherung + Elterngeld (Private Krankenversicherungen)
Hallo Stephan,
die Entgeltumwandlung (Direktversicherung) zählt definitiv nicht zur Jahresentgeldgrenze und muss deshalb von Deinem Jahresbrutto abgezogen werden. Es zählen nur sozialversicherungspflichtige Gehaltsbestandteile für die Berechnung der Jahresentgeldgrenze.
Gruß Anke