Bemessungsgrenze überschritten? Direktversicherung + Elterngeld (Private Krankenversicherungen)
Hallo zusammen,
ich frage mich, ob ich in diesem Jahr erstmals die BBG überschreite - und somit "schon" am 01.01.2011 (statt 01.01.2012) in die PKV wechseln darf (Frau und Kind sind bereits dort).
Meine Situation:
Zielgehalt 2008 ist (wegen Gehaltserhöhung ab Oktober etwas krumm): 49917,50
Direktversicherung aus Entgeltumwandlung (2544 EUR p.a.)
1 Monat Elternzeit + Elterngeld, welches noch bewilligt ist und etwa 1500 EUR betragen dürfte.
Tatsächliches Gesamtbrutto 2008 (11 Monatslöhne + variabler Gehaltsanteil)= 46815,89
Nun meine Fragen:
1) Muss ich die Direktversicherungsbeiträge abziehen -> und falle somit definitiv unter die BBG?
2) Wird das Elterngeld beim Gesamtbrutto angerechnet? Und wenn wie?
Schon mal vielen Dank für die Antwort,
Stephan
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- Bemessungsgrenze überschritten? Direktversicherung + Elterngeld -
Stephan,
14.10.2008, 14:45
- Re: Bemessungsgrenze überschritten? Direktversicherung + Elterngeld -
Anke,
14.10.2008, 21:19
- Re: Bemessungsgrenze überschritten? Direktversicherung + Elterngeld - Stephan, 15.10.2008, 13:47
- Re: Bemessungsgrenze überschritten? Direktversicherung + Elterngeld -
Anke,
14.10.2008, 21:19