Bemessungsgrenze überschritten? Direktversicherung + Elterngeld (Private Krankenversicherungen)

Stephan @, Dienstag, 14.10.2008, 14:45 (vor 5886 Tagen)

Hallo zusammen,

ich frage mich, ob ich in diesem Jahr erstmals die BBG überschreite - und somit "schon" am 01.01.2011 (statt 01.01.2012) in die PKV wechseln darf (Frau und Kind sind bereits dort).

Meine Situation:
Zielgehalt 2008 ist (wegen Gehaltserhöhung ab Oktober etwas krumm): 49917,50
Direktversicherung aus Entgeltumwandlung (2544 EUR p.a.)
1 Monat Elternzeit + Elterngeld, welches noch bewilligt ist und etwa 1500 EUR betragen dürfte.
Tatsächliches Gesamtbrutto 2008 (11 Monatslöhne + variabler Gehaltsanteil)= 46815,89

Nun meine Fragen:
1) Muss ich die Direktversicherungsbeiträge abziehen -> und falle somit definitiv unter die BBG?
2) Wird das Elterngeld beim Gesamtbrutto angerechnet? Und wenn wie?

Schon mal vielen Dank für die Antwort,
Stephan


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