Re: Befreiung von der Versicherungspflicht (Private Krankenversicherungen)

Bodi, Dienstag, 21.10.2008, 15:14 (vor 5879 Tagen) @ Marco

Eine Befreiungsmöglichkeit ist nur für den Fall vorgesehen, dass aufgrund einer Erhöhung der Jahresarbeitsentgeltgrenze Versicherungspflicht entsteht (siehe § 8(1) SGB V).

Wenn das regelmäßige Jahresentgelt jedoch sinkt und deshalb die JAEG unterschritten wird, entsteht Versicherungspflicht in der GKV - und zwar ohne Befreiungsmöglichkeit. Ausnahme nur bei Teilzeit, und auch nur dann, wenn die PKV-Versicherung mindestens 5 Jahre bestand und die Arbeitszeit auf die Hälfte oder noch weniger der betriebsüblichen Arbeitszeit sinkt.

Weitere Ausnahme: Alter ab 55 Jahre, sofern in den letzten 5 Jahren keine GKV bestand.


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