Re: Versicherungsschutz bei Wechsel in die PKV (Private Krankenversicherungen)

Christian @, Freitag, 31.10.2008, 22:25 (vor 5869 Tagen) @ Karolin

Hallo Karoline!
Die PKV muss unter diesen Umständen nicht zahlen. Die PKV prüft ja noch und hat Sie nicht angenommen.
Der nahtlose Versicherungsübergang kann dennoch in so fern wichtig sein, dass Sie sonst Wartezeiten in der KV zu erfüllen hätten, bzw. Ihr Mann vielleicht sogar seine Ansprüche aus der Pflegepflichtversicherung verliert.

Na, dass alles wäre kein Problem wenn Ihr Mann erst nach "Policierung" zum Arzt gegangen wäre, da sein Zahn auch "danach" erst abgebrochen ist...
Nun, denn jetzt ists wohl zu spät!

Wenn Sie unbedingt eine Erstattung der GKV wollen, haben Sie die! Es besteht eine "Nachwirkungspflicht" der GKV. Diese darf Sie auch nur dann aus dem Schutz entlassen, wenn Sie Ihr eine Nachversicherung nachweisen. Das haben Sie noch nicht getan.
Allerdings hätte dies zur Konsequenz, dass Sie sich wieder an die üblichen Kündigungszeiten zu halten hätten & Ihr Mann Beiträge zur GKV zu entrichten hätte.

Hier ist vielleicht auch von Interesse, was Ihr Mann beim Zahnarzt angegeben hat, wo er denn versichert ist...nicht dass der Arzt mit der GKV abrechnet und diese das als automatische Weiterversicherung betrachtet...
Wobei sich das jetzt noch mit dem Arzt regeln lässt.

Beachten Sie bitte auch, dass Ihr Mann "gesundheitliche Verschlechterungen" zwischen Antragstellung und Policierung dem privaten Verischerer nachzumelden hat!
Wobei das in Ihrem Falle nicht sooo wild ist...

LG
Chris


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum