Versicherungsschutz bei Wechsel in die PKV (Private Krankenversicherungen)
Hallo,
mein Mann war bis zum 26.10. über das Elterngeld in der gesetzlichen Krankenkasse versichert. Zum 27.10. wechsel(te)n er und unsere beiden Kinder in die PKV. Da alles länger gedauert hat, als geplant (Versicherungsvertreter im Urlaub, dann wir im Urlaub...), ist der Antrag zwar gestellt, aber noch nicht alle erforderlichen Papiere unterschrieben. Der Vertreter meinte, wegen des lückenlosen Versicherungsschutzes gelte der Vertrag trotzdem ab dem 27.10.
Nun ist meinem Mann ausgerechnet gestern ein Stück Zahn abgebrochen. Der Versicherungsvertreter meinte, die PKV zahle noch nichts (obwohl wir ab dem 27.10. Beiträge zahlen!), die gesetzliche Versicherung zahlt natürlich auch nichts mehr.
Ist es rechtens, dass die PKV die Rechnung nicht übernimmt, obwohl die Behandlung in die Vertragslaufzeit fällt?
Gruß,
Karoline
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- Versicherungsschutz bei Wechsel in die PKV -
Karolin,
31.10.2008, 13:51
- Re: Versicherungsschutz bei Wechsel in die PKV - Christian, 31.10.2008, 22:25