Re: Wartezeiten (Private Krankenversicherungen)

Manu, Sonntag, 23.11.2008, 17:50 (vor 5846 Tagen) @ Christian

Das ist genau das Problem:

Während der Wartezeit bekommt man nix - das ist klar. Mein Beispiel soll aber deutlich machen, dass noch während der Wartezeit die z.B. versicherte Schwangerschaft eintritt. (also bei Vertagsabschluss noch nicht vorhanden war und somit in den Gesundheitsfragen auch nicht anzugeben war) So nun läuft also die Krankmeldung innerhalb der Wartezeit an, sagen wir mal sie läuft schon 8 Wochen. Dann erst endet die Wartezeit. (ende der 8. Woche) Die Krankmeldung dauert immer noch an, sagen wir, insgesamt 15 Wochen krank. Bekommt man dann von der 9.-15. Woche KTG oder bekommt man nix, da der Zustand ja bereits in der Wartezeit eingetreten ist. Sprich "darf" man erst nach der Wartezeit Schwanger werden bzw. die erste Woche krank sein.

Ich weiß, ein kompliziertes Beispiel, ich hoffe ich konnte es nochmals verdeutlichen.


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