Re: Wartezeiten (Private Krankenversicherungen)

Christian @, Sonntag, 23.11.2008, 15:27 (vor 5846 Tagen) @ Manu

Hallo!
Den letzten Absatz Ihres Postings vertehe ich nicht, aber ich kann ja grundsätzlich antworten.
1. Haben Sie überhaupt einen Tarif abgeschlossen mit bedingungsgemäßen Anspruch? Es gibt hier Unterschiede.
Wie wir wissen, ist Schwangerschaft keine Krankheit!
2. Innerhalb der Wartezeiten haben Sie keinen Anspruch, was ja bei dem Begriff "Wartezeiten" auf der Hand liegt.
3. Ab dem 1.3.09 bekommen Sie das KT dann ganz normal, wenn die Voraussetzungen dafür erfüllt sind.

LG
Chris


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