Re: GKV bei Beamten mit Behinderung (Gesetzliche Krankenkassen)

Der Nobbi @, Donnerstag, 27.08.2009, 11:02 (vor 5569 Tagen) @ Rpbert

hallo zusammen,
ich interessiere mich auch für dieses Thema, da meine Tochter 100 % behindert ist und pflegebedürftig ist.
Zu Beginn ihrer Ausbildung hätten sie mehrere PKV mit einem Aufschlag von 30 % genommen wenn sie nicht pflegebedürftig wäre. Nach der Anwärterschaft nehmen sie sie in jedem Falle, da Kontraieungszwang besteht, mit 30 % Aufschlag.
Daher ist sie nun auch in der GKV, in der sie vorher über mich Familienversichert war.
Auch ich prüfe gerade ob es rechtens ist, dass die Beihilfe nicht den sogenannten Arbeitgeberanteil entrichten müßte, da hier ja keine Wahl besteht, sondern eine Ablehnung. Die kann mit §3 GGB nicht einhergehen. Leider finde ich aber (noch) nicht dazu und bin hier gelandet.

Zur Frage der Erstattung habe ich 2 bzw. 3 Informationen:
1. Eine (sehr freundliche) Frau bei der Beihilfe sagte uns, dass wenn eine Leistung von der GKV nicht oder nur teilweise übernommen wird, der verbleibende Rest bei der Beihilfe eingereicht werden könnte und davon dann wiederum max. 50% übernommen werden können.
2. ich dazu in der Beihilfeverordnung (BVO) Seite 5 ähnliches gelesen habe. Zu lesen unter
http://www.lbv.nrw.de/beihilfeberechtigte/bvo_2008.pdf

3. Zur Auszahlung des Pflegegeldes würden sie auf Antrag 50 % zuschießen, wobei dies doch egal ist, ob das die GKV kompletzt übernimmt oder zu 50 %

Ich hoffe ich konnte helfen
der Nobbi


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