Re: GKV bei Beamten mit Behinderung (Gesetzliche Krankenkassen)

Rpbert, Montag, 06.10.2008, 10:58 (vor 5894 Tagen) @ Andi

Hi Andi.
Das ist mir neu und dazu habe ich gleich mehrere Fragen:

1. gilt das in jedem Bundesland (NRW) ?
2. Mir können doch höchstens die Kosten erstattet werden, die ich tatsächlich selber zahlen musste, oder? Sonst könnte ich an meiner Mitgliedschaft ja sogar noch verdienen! Oder wird hier die Rückerstattung durch die Beihilfe gedeckelt, sodass ich maximal die hälfte meiner Beiträge zurückerstattet bekomme?
3. Ich habe mal von einer Regelung gelesen, die besagt, dass die Beihilfe keine Kosten erstattet, die durch gesetzliche Zuzahlungen entstehen. Also wären sämtliche Arzneimittelzuzahlungen, Praxisgebühren und zuzahlungen zu Physiotherapien ausgenommen.
Was bleibt dann noch an Kosten, die ich geltend machen kann? Kennst du diese Regelung auch?

4. Die wichtigste Frage: wo steht das, dass ich meine Kosten von der Beihilfe erstattet bekomme?

Vielen Dank - das wär genau das, was ich bräuchte.
Grüße
Robert


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