Re: Risikozuschläge (Private Krankenversicherungen)

Paul @, Donnerstag, 27.11.2008, 11:54 (vor 5927 Tagen) @ Christian

Natürlich haben sie einen Anspruch darauf :

Zu Vertragsbeginn festgesetzte Risikozuschläge müssen nicht lebenslang gelten. Nach § 41a VVG haben Kunden Anspruch auf Reduzierung des Risikozuschlags, wenn ein Arzt bescheinigt, dass die Krankheit inzwischen ausgeheilt ist und das Risiko erneut zu erkranken mittlerweile nicht höher ist als bei einem gleichalten Durchschnittsversicherten.


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