Re: Risikozuschläge (Private Krankenversicherungen)
Hallo Maria,
einen Anspruch auf Rücknahme haben Sie nicht. Ein derartiger Fall ist mir auch nicht bekannt. Im Gegenteil - ich hatte schon kd mit harmlosen Risiken, denen der RZ nicht erlassen wurde.
Wenn die letzte ambulante Behandlung länger 3 Jahre her ist, ggfs. eine stationäre mind. 5 Jahre, könnten Sie es "auf normalem Wege" bei der DBV, bzw. je nach Beihilfeverordnung zur Not bei der Central probieren, denn hier müssten Sie diese nicht mehr angeben.
Wenn Sie bei der Debeka einen Antrag/Angebotsanfrage (Beantwortung der Gesundheitsfragen, Unterschrift usw.) gestellt haben, ist Ihr grundsätzliches Recht auf Kontrahierungszwang verwirkt.
Ansonsten bliebe Ihnen zwischen 1.1.09-30.6.09 noch der Basistarif der PKV...
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- Risikozuschläge -
Maria,
23.11.2008, 16:41
- Re: Risikozuschläge -
Bodi,
24.11.2008, 15:56
- Re: Risikozuschläge -
Christian ,
24.11.2008, 18:08
- Re: Risikozuschläge - Paul , 27.11.2008, 11:54
- Re: Risikozuschläge -
Christian ,
24.11.2008, 18:08
- Re: Risikozuschläge -
Bodi,
24.11.2008, 15:56