Re: Gesundheitsfragen versehentlich unvollständig beantwortet (Private Krankenversicherungen)
soweit ich weiss kann sich ein Versicherer nur auf Leistungsfreiheit oä berufen, wenn eine Kausalität zwischen Anzeigepflichtverletzung und Leistungspflicht besteht; das kann man sicher im VVG nachlesen