Re: Gesundheitsfragen versehentlich unvollständig beantwortet (Private Krankenversicherungen)

muschbert, Samstag, 06.12.2008, 02:31 (vor 5833 Tagen) @ Eranthisa

soweit ich weiss kann sich ein Versicherer nur auf Leistungsfreiheit oä berufen, wenn eine Kausalität zwischen Anzeigepflichtverletzung und Leistungspflicht besteht; das kann man sicher im VVG nachlesen


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum