Re: freiwillig GKV, Wahltarif Kostenerstattung und Beihilfe (Private Krankenversicherungen)
Wie wäre es, die Öffnungsaktion für die PKV zu nutzen. Das sollten Sie tun, zumindest dann, wenn Sie im Alter und als Witwe beihilfeberechtigt sein werden und Ihre Ehe auf festen Füßen steht.
Die Restkostenerstattung des Bundes zahlt z.B. auf 100% auf, in anderen Ländern fand man das zu teuer und hat die Beihilfe für freiwillig Versicherte abgeschafft (so in Bayern). Dies wird auch in anderen Ländern auf Dauer drohen, deshalb sind alle Konstrukte anderer Art uninteressant!
Sie können aber gern den Kostenerstattungstarif der TK nutzen, die bei einer SB auf 100% aufzahlt. Der Spaß kostet aber Zusatzbeitrag und ob die Beihilfe hier die SB übernimmt, kann Ihnen nur Ihre Beihillfestelle erklären. Und im Zahnbereich werden aufgrund der Lücken der Beihilfe weitere Lücken klaffen!
Also: Es bleibt nur die Öffnungsaktion, wenn Sie bereits vor 2005 als Ehefrau freiwillig in der GKV waren. Wurde die Ehe erst später geschlossen, haben Sie die 6-Monatsfrist nach der Hochzeit wohl verpasst!
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- freiwillig GKV, Wahltarif Kostenerstattung und Beihilfe -
Astrid,
09.12.2008, 17:34
- Re: freiwillig GKV, Wahltarif Kostenerstattung und Beihilfe -
astrid,
23.12.2008, 23:23
- Re: freiwillig GKV, Wahltarif Kostenerstattung und Beihilfe - Thomas, 24.12.2008, 01:33
- Re: freiwillig GKV, Wahltarif Kostenerstattung und Beihilfe -
astrid,
23.12.2008, 23:23