freiwillig GKV, Wahltarif Kostenerstattung und Beihilfe (Private Krankenversicherungen)
Die Beihilfe SH zahlt Beihilfeleistungen für mich als freiwillig in der GKV versicherte Ehefrau eines Beihilfeberechtigten nur bei Inanspruchnahme von Privatärzten (70 %) oder bei Inanspruchnahme von Kassenärzten nach Abzug der Kassenleistung in Höhe von 70 % eines verbleibenden Restbetrages (letzeres kann nur bei Festzuschüssen der Kasse zum Tragen kommen). Ich bleibe also oft auf einem Restbetrag sitzen, obwohl das Land SH durch meine freiwillige GKV viel Geld spart. Kann ich durch die Wahl eines Kostenerstattungtarifes meinen Erstattungsanteil optimieren?
gesamter Thread:
- freiwillig GKV, Wahltarif Kostenerstattung und Beihilfe -
Astrid,
09.12.2008, 17:34
- Re: freiwillig GKV, Wahltarif Kostenerstattung und Beihilfe -
astrid,
23.12.2008, 23:23
- Re: freiwillig GKV, Wahltarif Kostenerstattung und Beihilfe - Thomas, 24.12.2008, 01:33
- Re: freiwillig GKV, Wahltarif Kostenerstattung und Beihilfe -
astrid,
23.12.2008, 23:23