Re: GKV nach Heirat (Private Krankenversicherungen)
Hallo Schnurpser, ich nehme an, daß Du kein Eidgenosse bist, den gewöhnlichen Aufenthalt im Bundesgebiet hast, andernfalls sähe alles anders aus, als es aktuell noch im SGB V §240 für Deinen Fall nachzulesen ist.
Zum Kassenbeitrag der Ehefrau gilt ab nächstem Jahr jedoch folgendes: Bemessungsgrenze 3600€, davon wird max. das hälftige Einkommen von Dir bei Deiner Frau angerechnet, heißt max. 1800€ mal 14,6% = 262,80€ werden fällig, falls Du ein privatversicherter Angestellter bist. Zur angefragten Ventillösung: lediglich als Selbstständiger könntest Du ein mit mindestens 401€ Gehalt geltendes sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis für Deine Frau schaffen und somit wären Sozialabgaben von insgesamt rund 150€ fällig. Das die Krankenkassen hier besonders nachsehen und alles so ausgestaltet sein muß wie mit einem Fremden ist sicher nachvollziehbar. (Arbeitsvertrag, Urlaubsanspruch, eigens Konto etc.) Fragen? e-mail
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- GKV nach Heirat -
Schnurpser,
10.12.2008, 12:24
- Re: GKV nach Heirat -
Czauderna,
10.12.2008, 13:18
- Re: GKV nach Heirat -
Schnurpser,
10.12.2008, 15:14
- Re: GKV nach Heirat - Joachim Röhl, 10.12.2008, 16:13
- Re: GKV nach Heirat -
Schnurpser,
10.12.2008, 15:14
- Re: GKV nach Heirat -
Czauderna,
10.12.2008, 13:18