Re: GKV nach Heirat (Private Krankenversicherungen)

Czauderna, Mittwoch, 10.12.2008, 13:18 (vor 5832 Tagen) @ Schnurpser

Hallo,
da kann sich evtl. einiges ändern. Liegen Sie beispielsweise
mit Ohrem Einkommen über der Bemessungsgrenze dann hat ihre Tochter keinen Anspruch mehr auf die kostenfreie Familienversicherung bei Ihrer Ehefrau. Liegen Sie darunter dann bleibt die Familienversicherung bestehen.
Auch die Beitragshöhe Ihrer Ehefrau wird sich u.U. ändern.
Ab dem 01.01.2009 gelten neue Einstufungsrichtlinien für freiwillig Versicherte in der GKV - da kann es dann durchaus möglich sein dass sich der Beitrag für Ihre Familie erhöhen wird gegenüber dem jetzigen Betrag.
Gruss
Czauderna


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