Re: kranke Selbständige ohne KV in die PKV (Private Krankenversicherungen)

Joachim Röhl ⌂ @, Berlin 0172-3079777, Mittwoch, 31.12.2008, 16:50 (vor 5808 Tagen) @ jura

Nur die Steuerfahnder bei Bustra kann man als noch gnadenloser eingeschätzen, die können sogar das Konto platt machen. Bei den Versicherungsschulden hat man zumindestens den Schutz bei allen lebenserhaltenden! medizinischen Eingriffen. Also Augenlicht schwindet oder die komplette obere Frontzahnreihe ausgeschlagen: keine Leistung und bestenfalls ab zu Kerner auf die Heulcouch. Aber Herzrythmusstörungen und Kreislaufzusammenbruch direkt und kostenfrei ins Herzchirurgische Zentrum.
Die Sätze von runden 15000€ für einen mittlerern Eingriff bei einer stationären Verweildauer von 12-15 Tagen nach DRG mit Anschlußheilbehandlung trägt vorerst die PKV und wird dann über Umwege auf die anderen braven Versicherten umgelegt.
Gemäß http://www.pkv.de/recht/gesundheitsreform_2007/pflicht_zur_versicherung/ werden also fünf volle Prämien fällig und dann auf max. 5 Jahre das eine 6tel pro nichtversichertem Monat. Dürfte in einem Großschadenstarif maximalst ca. 5000€ betragen, wer aber nur mit Kontrahierungszwang im Basistarif rückwirkend unterkommen kann, muß mit Summen von knapp 8000€ rechnen. Ähnlich wie schon bei der Pflegeversicherung wird dann das Ordnungsamt zur Eintreibung erscheinen, aber es gibt ja hier noch die freundliche Zinsstundung.
Ich denke, daß mit der ganzen Gesundheitskiste noch mehr der aktuell schon fast 300.000 Nichtversicherten vorallem Selbstständigen den Ausweg in HIV suchen oder auch wie bei Steuer- und Unterhaltsschulden gleich die Flucht in warme Länder. Außerhalb der EU versteht sich.


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