Re: Gesundheitsfragen (Private Krankenversicherungen)

Gast, Dienstag, 06.01.2009, 18:35 (vor 5801 Tagen) @ Nick

Hallo Nick,

m. E. gilt das von mir oben gesagte auch für Verträge Ende 2008, da bin ich mich aber nicht sicher. Vielleicht macht es statt Nachmeldung mehr Sinn, erstmal einen spezialisierten Anwalt zu konsultieren? Auch würde ich an Deiner Stelle nochmals genau überprüfen, wonach wirklich im Antrag gefragt wurde, denn nur dass ist gem. § 19 VVG maßgeblich.

Gruß


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