Re: privat versichert u. Hartz IV (Private Krankenversicherungen)

chris, Donnerstag, 22.01.2009, 12:13 (vor 5786 Tagen) @ Steres

Ein Anteil bei der Beitragsbemessung wird nur abgezogen, wenn das Kind versicherungsfrei ist, d.h. du als Vater über der Jahresentgeltgrenze verdienst - ansonsten gibt es keinen Abzug für das Kind.

https://www.gek.de/x-medien/dateien/sonstiges/GEK-Info-Einheitliche-Grundsaetze-Beitragsbemessung-freiwilliger-Mitglieder.pdf

Findest Du in §4 Abs.4


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