Re: privat versichert u. Hartz IV (Private Krankenversicherungen)

Steres, Mittwoch, 21.01.2009, 08:41 (vor 5787 Tagen) @ PKV-Kenner

....vielen Dank für die Antwort. Ich habe mich falsch ausgedrückt. Die Ehefrau wäre ohne Einkommen ( nicht in
Hartz IV) Meine bisherigen Informationen lauten wiefolgt:

Freiwillige Versicherung von Ehefrau u. Kind sind in der bisherigen Kasse wohl unter folgenden Vorraussetzungen möglich:

Ales Grundlage wird die Hälfte des Einkommens des Ehemanns - max. die Hälfte der Beitragsbemessungsgrenze,
abzgl. eines Freibetrags für das Kind (höhe ist mir leider nicht bekannt) Von dieser Summe werden dann 15,5% bzw.14,9% als Beitrag erhoben.

Für eine Antwort wäre ich sehr verbunden.



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