Re: Zuzug aus Kuba (Private Krankenversicherungen)

Joachim Röhl ⌂ @, Berlin 0172-3079777, Samstag, 28.02.2009, 18:53 (vor 5748 Tagen) @ Johnny

Geh zur nächsten Geschäftsstelle einer GKV und melde sie an, denn "Ausländer, die nicht Angehörige eines Mitgliedstaates der Europäischen Union, Angehörige eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder Staatsangehörige der Schweiz sind, werden von der Versicherungspflicht nach Absatz 1 Nr. 13 erfasst, wenn sie eine Niederlassungserlaubnis oder eine Aufenthaltserlaubnis mit einer Befristung auf mehr als zwölf Monate nach dem Aufenthaltsgesetz besitzen und für die Erteilung dieser Aufenthaltstitel keine Verpflichtung zur Sicherung des Lebensunterhalts nach § 5 Abs. 1 Nr. 1 des Aufenthaltsgesetzes besteht."

Bevor Deine nächste Frage kommt: der Beitrag wird aus Deinem hälftigen Einkommen errechnet, mindestens runde 125€. Fragen? e-mail


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