Re: Zuzug aus Kuba (Private Krankenversicherungen)

Johnny @, Freitag, 27.02.2009, 10:46 (vor 5750 Tagen) @ nimms leicht

Hallo,

schonmal Danke für die Antworten!

Kann ich also aus dem SGB V § 5 Abs.1 Nr.13 b und Abs.11 ableiten, dass sie sich gesetzlich versichern kann? Ist das neu?

Unsere Tochter ist von mir anerkannt, also offiziell auch "meine". Das ist ja auch Grundlage ihres Aufenthaltstitels. Unsere Tochter ist Deutsche durch meine Vaterschaft und meine Freundin kommt mit Visum zur Familienzusammenführung. Deshalb muss die Tochter wohl in die PKV.


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