Re: PKV/GKV nach Rueckkehr aus dem Ausland (Private Krankenversicherungen)
Ist man in der Bundesrepublik nach Einreise abhängig pflichtig beschäftigt, gehts (bis zum 55.Lebensjahr) zwangsweise für 3 Jahre ab in die GKV. Tip: Jahre des über BBG-Verdienens im Ausland werden angerechnet! Ist man in der Bundesrepublik jedoch freiberuflich bzw. selbständig tätig oder wird als Zwitter (angestellt+selbständig aber als ein vorrangig Selbständiger) von der Kasse eingestuft, verbleibt man weiterhin in der PKV. Fragen? beantwortet besser die GKVlerin...prüft solche Dinge Tag für Tag mit Argusaugen:=((
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- PKV/GKV nach Rueckkehr aus dem Ausland -
Britta,
28.02.2009, 18:13
- Re: PKV/GKV nach Rueckkehr aus dem Ausland - Joachim Röhl, 28.02.2009, 18:35
- Re: PKV/GKV nach Rueckkehr aus dem Ausland -
Dirk,
26.04.2009, 14:59
- Re: PKV/GKV nach Rueckkehr aus dem Ausland - GKVler, 26.04.2009, 15:58
- Re: PKV/GKV nach Rueckkehr aus dem Ausland -
Joachim,
06.07.2009, 13:01
- Re: PKV/GKV nach Rueckkehr aus dem Ausland - Joachim Röhl, 06.07.2009, 17:54