Re: PKV/GKV nach Rueckkehr aus dem Ausland (Private Krankenversicherungen)

Joachim Röhl ⌂ @, Berlin 0172-3079777, Montag, 06.07.2009, 17:54 (vor 5620 Tagen) @ Joachim

Ist man in der Bundesrepublik nach Einreise abhängig pflichtig beschäftigt, gehts (bis zum 55.Lebensjahr) zwangsweise für 3 Jahre ab in die GKV. Tip: Jahre des über BBG-Verdienens im Ausland werden angerechnet! Ist man in der Bundesrepublik jedoch freiberuflich bzw. selbständig tätig oder wird als Zwitter (angestellt+selbständig aber als ein vorrangig Selbständiger) von der Kasse eingestuft, verbleibt man weiterhin in der PKV. Fragen? beantwortet besser die GKVlerin...prüft solche Dinge Tag für Tag mit Argusaugen:=((


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