Re: PKV/GKV nach Rueckkehr aus dem Ausland (Private Krankenversicherungen)

GKVler, Sonntag, 26.04.2009, 15:58 (vor 5691 Tagen) @ Dirk

stimmt aber...

wenn du eine Beschäftigung hier in Deutschland aufnimmst, wirst du versicherungspflichtig. Versicherungsfrei kannst du erst dann werden, wenn dein Entgelt in drei aufeinanderfolgenden Jahren die Versicherungspflichtgrenze übersteigt...

Gruß

GKVler


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