Re: Kurfristige Verbeamtung (Private Krankenversicherungen)
Hallo,
ich empfehle Ihnen ganz große Vorsicht bei dem Thema. Wenn sie sich erst weiter gesetzlich versicheren (freiwillig), dann kann es sein, dass die PKV sie komplett ablehnt. Die PKV hat keinen Vertragszwang, einige PKV Unternehmen haben in der Satzung eine angelehnte Regelung (z.B. DEBEKA), aber dies gilt nur bei erstmaliger Versicherung nach der Verbeamtung. Die müssen Sie also nicht mehr nehmen , wenn Sie erst einmal in der GKV geblieben sind. Sie müssen sich also kümmern. Für den Antrag in der GKV haben Sie noch 3 Monate Zeit, die Sie dann natürlich nachzahlen müssten.
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- Kurfristige Verbeamtung -
Stefan,
10.03.2009, 09:20
- Re: Kurfristige Verbeamtung - gast, 10.03.2009, 14:22
- Re: Kurfristige Verbeamtung -
Hallo,
10.03.2009, 15:47
- Re: Kurfristige Verbeamtung -
Stefan,
10.03.2009, 16:08
- Re: Kurfristige Verbeamtung -
Gast ,
13.03.2009, 12:29
- Re: Kurfristige Verbeamtung -
Thomas,
13.03.2009, 20:16
- Re: Kurfristige Verbeamtung - gast, 15.03.2009, 18:45
- Re: Kurfristige Verbeamtung - Malte, 22.03.2009, 13:04
- Re: Kurfristige Verbeamtung - :-), 22.03.2009, 23:15
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Thomas,
13.03.2009, 20:16
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Gast ,
13.03.2009, 12:29
- Re: Kurfristige Verbeamtung -
Stefan,
10.03.2009, 16:08