Re: Arztbesuch (Private Krankenversicherungen)

Thomas, Freitag, 13.03.2009, 16:53 (vor 5735 Tagen) @ gast

Ab Vertragsunterschrift/Übersendung des Versicherungsscheins herrscht Rechtssicherheit, auch wenn die Erkrankung vor Versicherungsbeginn beginnt.
Außerdem: wenn es nur eine Blasenentzündung ist, dann interessiert das niemanden.

Kleiner Tipp für alle Fälle:
Gehen Sie zu einem neuen Arzt, bei dem Sie vorher noch nie waren (keine Aktenlage) und sagen Sie, dass Sie seit der Geburt kerngesund waren und die Beschwerden erst an einem Datum begannen, das einen Sicherheitsabstand zum Tag der Zusendung der Vertragsunterlagen hat. Ist zwar wohl nicht die Wahrheit, schafft aber keine Aktenlage, die Ihnen später vorgehalten werden könnte.

Sollten Sie eine chronische Blasenschwäche entwickeln, müssen Sie natürlich mit Nachforschung rechnen. Sollte dann irgendetwas auf das Entstehen dieser Schäche, was Sie verschwiegen haben, hindeuten, hilft der oben benannte Trick auch nichts mehr.


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