Re: PKV Arbeitslos GKV - wieder in die PKV? (Private Krankenversicherungen)

Joachim Röhl ⌂ @, Berlin 0172-3079777, Mittwoch, 18.03.2009, 02:51 (vor 5731 Tagen) @ Tim

Gelegentlich und lt. Gesetzestexten bolzt auch die GKV mal Eigentore. Mit dem ttp://bundesrecht.juris.de/sgb_5/__9.html bist Du durch "fehlende Vorversicherungszeit" von mindestens 12 Monaten nicht berechtigt eine Freiwillige Versicherung anzutreten und aktivierst Deine PKV also wunschgemäß wieder. Tragisch wärs erst nach einem Jahr und Tag.
Kleiner Tip und auch lustig: wenn einer mit ALG I Anspruch einen der neuen und teils sehr guten Wahltarife (z.B. volle Erstattung privatärztlich bis zum 3,5fachen GOÄ-Satz aber keinerlei Gesundheitsprüfung!) bei der GKV erwirbt, der eigentlich eine 3jährige Zwangsbindung an die Kasse auslösen muß...wenn dieser dann unterhalb der Zwölfmonatsfrist keinen weiteren Zugang zur GKV bekommt, geht der Zwangstarif auch den Bach mit runter und wird erstaunlicherweise schon vorfristig einfach mit aufgehoben. Alles ist oft auf Verluste komm raus durchgeregelt im SGB V und anderswo.


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