Re: PKV für Beamte, Basistarif (Private Krankenversicherungen)

Thomas, Montag, 23.03.2009, 12:59 (vor 5725 Tagen) @ Lissy

Der 31.12.2004 gilt nicht als Enddatum für die freiwillige GKV, man muss nur schon an diesem Tag in der GKV gewesen sein!

Zum Service: Da der Basistarif überall gleich ist, können Sie auch vor Ort zu einem Geschäftstellenversicherer gehen (z.B. in Mittelstädten HUK und Debeka, in Großstädten auch DKV).

Zum Basistarif: Wenn Ihr Vater Beamter in einem Land ohne Wahlleistungsbeihilfe ist, dann ist der Basistarif v.a. bzgl. des Steigerungssatzes schlechter als der Normaltarif, aber immer noch besser als die GKV. Der Zahnbereich ist erheblich schlechter als die Normaltarife, v.a. da hier die Steigerungssätze nur für eine Kassenversorgung reichen dürften. In den Bereichen, die in der PKV nur schlecht (Hilsmittel, Kur, Reha) oder gar nicht (Sozialleistungen für Kranke oder Mütter von kranken Kindern wie Putzfrau usw.) versichert sind, ist der Basistarif besser. Da diese Leistungen den Preis nach oben treiben, ist der Preis für den Basistraif inkl. Pflege immer auf dem Niveau des GKV-Höchstbetrags also 600 Euro. Da Ihr Vater aber beihilfeberechtigt ist, fällt der Betrag mindestens auf 50%, u.U. sogar auf 30% (je nach Familienstatus, Alter, Bundesland usw.). Da Ihr Vater im Normaltarif sowieso einen 30%-Zuschlag bekäme, kann man den Preisunterschied wohl vernachlässigen.

Noch eine Anmerkung zum Zahntarif: Sollte Ihr Mann gesunde Zähne haben, kann er einen Zahnzusatztarif für GKV-Versicherte zum Basistarif hinzuversichern, denn der Basistarif erlaubt Zusatzversicherungen, solange es keine Beitragsdeckelung aus sozialen Gründen auf 50% gibt (das wären bei Ihnen dann bei 50% Beihilfe 150 Euro statt 300 Euro, entfällt wohl bei einem Lehrer, da zu gut verdienend). Mit einer Zahnzusatzversicherung könnte man dann die gröbsten finanziellen Lücken des Konstrukts Beihilfe+Basistarif aushebeln.


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