Re: PKV für Beamte, Basistarif (Private Krankenversicherungen)

Thomas, Samstag, 21.03.2009, 00:33 (vor 5728 Tagen) @ Lissy

Das ist alles Quatsch, was Ihnen erzählt wurde.
War Ihr Mann vor am 31.12.2004 schon freiwillig in der GKV, dann gilt für die dauerhafte Öffnungsaktion der PKV für Altfälle, d.h. Ihr Mann kann sogar in den Normaltarif mit max. 30% Aufschlag, allerdings ohne Beihilfeergänzungstarif und Einbettzimmer und auch ohne Zweibettzimmer und Chefarzt außer der Dienstherr leistet Wahlleistungsbeihilfe (nur noch Bund, NRW sowie Südwest- und Süddeutschland mit Ausnahme des Saarlandes). Die Broschüre zur dauerhaften Öffnungsaktion, von der übrigens viele auch nichts wissen wollen, finden Sie beim PKV-Verband unter:

http://www.pkv.de/publikationen/info_broschueren/gkv_versicherte_beamte_erleichterter_wechsel.pdf

Sie brauchen also den Basistarif wohl gar nicht!


In den Normaltarifen ohne Beihilfeergänzungstarif fehlen oft teure Hilfsmittel (z.B. Debeka) sowie Kur- und Rehaleistungen (z.B. auch Debeka, außer Anschlussheilbehandlung [im Normaltarif drin] auch DKV), die im Basistarif - da GKV-gleich - drin sind. Dies muss man bedenken! Bitte bedenken Sie, dass jede Vertragsanfrage mit Risikobrechnung im Rahmen der Öffnungsaktion, Ihr Recht zu einer anderen PKV zu gehen verwirkt. Deshalb müssen erst die Bedingungen aller beteiligten PKVen in Bezug auf die jeweilige Beihilfeordnung und die Vorerkrankungen untersucht werden.

Zum Basistarif bzw. zur Öffnungsaktion: In beiden Fällen erfolgt trotzdem eine Risikoprüfung und im Rahmen der Öffnungsaktion hat so mancher Versicherer dann sogar ein alternatives Angebot mit höherem Zuschlag, aber dann inkl. Beihilfeergänzungstarif erstellt. Auf jeden Fall kann man Sie nicht zu irgendeiner rückwirkenden Versicherung zwingen. Und Ihr Mann muss ja noch die Kündigungsfrist der GKV einhalten. Und eine Doppeltversicherung ist außerdem rechtswidrig und nach dem neuen Versicherungsvertragsgesetz verboten! Weisen Sie diese Halsabschneider auf diese Fakten hin!


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