Re: Lohnerniedrigung PKV -> GKV dauerhaft? (Private Krankenversicherungen)

W.Will @, Dienstag, 31.03.2009, 13:26 (vor 5717 Tagen) @ Frank

zu a.) Für sie gilt 3675 EUR, weil Sie schon am 31.12.2002 privat versichert waren

zu b.) wenn die Lohnabsenkung dauerhaft ist, sollte Ihr AG sie sofort pflichtig melden, sonst spätestens zum 31.12.2009.

Bei Wechsel des AG ohnehin sofort.I
st mittelfristig egal, denn..

zu c.) wenn das Einkommen 2009 die JAEG (12*3675 EUR) unterschritten hat, ist erstmal Versicherungspflicht für drei Jahre gegeben. und nach 12 Monaten in der GKV freiwillige Weiterversicherung möglich.
Selbst wenn es mit der Vorversicherungszeit aus irgendwelchen Gründen nicht klappt (z.B. noch 2009 Wechsel zu einem neuen Arbeitgeber mit sagenhafter Gehaltszahlung => Einkommen 2009 bleibt hoch), ist aufgrund der allgemeinen Versicherungspflicht seit dem 1.4.2007 ein Verbleib in der GKV möglich.


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum